Gasflaschentransport

SICHERHEITSHINWEIS: Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen*

Auch der Transport einzelner voller oder leerer Gasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt- GGVSEB. Diese Sicherheitshinweise sollen möglichen Schäden vorbeugen und die Einhaltung der Gefahrgut-Transportvorschriften erleichtern.

Anforderungen an volle und leere Flaschen

  • Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.
  • Druckminderer müssen entfernt sein.
  • Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern, z.B. bei giftigen und selbstentzündlichen Gasen, müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
  • Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen, Kragen oder Schutzkisten geschützt sein.
  • Die Gasflaschen müssen mit vollständigen, gut lesbaren Flaschenaufklebern, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein.
    Die darin integrierten Gefahrzettel haben folgende Bedeutung:
    Nicht entzündbar und nicht giftigNicht entzündbar und nicht giftig entzündbar
    entzündbar
    entzündbar (brandfördernd)
    entzündbar (brandfördernd)
    giftig
    giftig
    ätzend
    ätzend
     

Anforderungen an das Fahrzeug

  • Der Transport in PKW's und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Der Transport in Anhängern ist vorzuziehen.
  • Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung.
  • Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren. Die Verstauung sollte dabei möglichst getrennt vom Fahrgastraum erfolgen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  • Wenn der Transport nicht von Privatpersonen für den häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport durchgeführt wird, muss mindestens ein Feuerlöscher (Brandklasse A, B, C) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitgeführt werden.

Anforderungen an die Beförderungsdokumente

  • Ein Beförderungspapier ist bei Beförderungen für eigene Zwecke in Deutschland nicht erforderlich.
  • Schriftliche Weisungen sind nicht erforderlich.

Anforderungen an die Fahrzeugbesatzung

  • Ein Gefahrgutführerschein ist nicht erforderlich.
  • Bei Transporten, die nicht von Privatpersonen durchgeführt werden, müssen die beteiligten Personen unterwiesen werden.

Anforderungen an die Transportdurchführung

  • Das Rauchen ist in der Nähe des Fahrzeuges und in dem Fahrzeug verboten.
  • Das Fahrzeug sollte auf direktem Wege zum Bestimmungsort gefahren werden und ist dort unverzüglich zu entladen.
  • Die Mitnahme von Personen ist zulässig.

* Gasflaschen in kleinen Mengen heißt hier: Nicht mehr als 6 große Flaschen (max. 50 l Rauminhalt), sofern es sich nicht um giftige Gase handelt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass keine anderen Gefahrgüter geladen sind, wie z. B. Lacke, Lösemittel, Säuren, Laugen, etc.

Diese Information entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Juni 2010.
(Quelle: Industriegaseverband e.V.)
Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen individuellen Fall sowie die
Aktualität der ihm vorliegenden Informationen in eigener Verantwortlichkeit prüfen. Jegliche Haftung wird hiermit
ausgeschlossen.

Für den Innerbetrieblichen Transport von Gasflaschen empfehlen wir die Benutzung eines Gasflaschengreifers oder eines geeigneten Gasflaschenwagens!

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